
Ständige Anrufe, unerwünschte Nachrichten, das Gefühl, beobachtet zu werden: Stalking ist für Betroffene eine massive Belastung, die das ganze Leben überschatten kann. Die gute Nachricht: In Österreich ist Stalking strafbar, und es gibt wirksame Wege, sich zu schützen. Wir erklären, was unter Stalking fällt, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt und wo Sie Hilfe bekommen.
- Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555 - rund um die Uhr, kostenlos und anonym
- Bei akuter Gefahr: Polizei 133 (oder Euro-Notruf 112)
Nehmen Sie Stalking ernst und holen Sie sich frühzeitig Unterstützung - Sie müssen das nicht allein durchstehen.
Was ist Stalking?
Unter Stalking - juristisch „beharrliche Verfolgung” - versteht man das wiederholte, unerwünschte Nachstellen und Belästigen einer Person über einen längeren Zeitraum. Charakteristisch ist die Beharrlichkeit: Es handelt sich nicht um einen einmaligen Vorfall, sondern um ein anhaltendes Muster, das beim Opfer Angst auslöst und die Lebensführung massiv beeinträchtigt. Stalking kann von Fremden ausgehen, häufig sind die Täterinnen und Täter aber Ex-Partner oder Menschen aus dem näheren Umfeld.
Stalking ist in Österreich strafbar
Seit einigen Jahren ist Stalking in Österreich ein eigener Straftatbestand: Der Paragraf 107a StGB („Beharrliche Verfolgung”) stellt es unter Strafe. Das Gesetz erfasst verschiedene Verhaltensweisen, wenn sie beharrlich fortgesetzt werden und geeignet sind, das Opfer in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen. Dazu zählen unter anderem:
- das wiederholte Aufsuchen der räumlichen Nähe (Auflauern, Verfolgen)
- der wiederholte Kontakt über Telefon, Nachrichten, E-Mails oder über Dritte
- das Bestellen von Waren oder Dienstleistungen im Namen des Opfers
- das Veranlassen Dritter, mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen
- das Veröffentlichen von Bildern oder intimen Informationen ohne Zustimmung (Cyberstalking)
Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen - in schweren Fällen mehrere Jahre. Wichtig zu wissen: Auch digitales Nachstellen über soziale Medien und Messenger fällt darunter.
Was können Betroffene tun?
Wer von Stalking betroffen ist, sollte nicht abwarten, in der Hoffnung, es höre von selbst auf. Diese Schritte helfen:
- Klare Ansage - einmal: Machen Sie einmal unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt wünschen. Danach jede weitere Kommunikation vermeiden, denn jede Reaktion bestärkt den Stalker.
- Alles dokumentieren: Führen Sie ein Stalking-Tagebuch mit Datum, Uhrzeit und Art jedes Vorfalls. Speichern Sie Nachrichten, machen Sie Screenshots und heben Sie Beweise auf - das ist für ein späteres Verfahren entscheidend.
- Umfeld informieren: Weihen Sie Familie, Freunde, Nachbarn und gegebenenfalls Arbeitgeber ein, damit man Sie unterstützen und im Ernstfall reagieren kann.
- Anzeige erstatten: Bei der Polizei können Sie Anzeige nach § 107a StGB erstatten.
- Digitale Sicherheit erhöhen: Passwörter ändern, Profile auf privat stellen, Standortfreigaben deaktivieren.
Cyberstalking: die digitale Bedrohung
Stalking findet heute immer öfter im Netz statt. Beim Cyberstalking überwacht und belästigt der Täter das Opfer über soziale Medien, Messenger und E-Mails, erstellt Fake-Profile, verbreitet Gerüchte oder veröffentlicht private Bilder. Besonders perfide: Über Standort-Apps, gemeinsame Konten oder sogar heimlich installierte Spionage-Software (Stalkerware) auf dem Handy können Täter das Opfer auf Schritt und Tritt verfolgen. Wer Cyberstalking vermutet, sollte alle Geräte auf unbekannte Apps prüfen, Passwörter von einem sicheren Gerät aus ändern, die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren und Standortfreigaben deaktivieren. Auch digitales Nachstellen ist strafbar und lässt sich - dank der digitalen Spuren - oft gut nachweisen. Screenshots und gespeicherte Nachrichten sind hier besonders wertvolle Beweise.
Rechtlicher Schutz: die einstweilige Verfügung
Neben der Strafanzeige gibt es einen wirksamen zivilrechtlichen Schutz: die einstweilige Verfügung zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre. Das Gericht kann dem Stalker damit verbieten, Kontakt aufzunehmen, sich Ihnen zu nähern, sich an bestimmten Orten aufzuhalten oder Ihre persönlichen Daten weiterzugeben. Verstößt der Stalker gegen die Verfügung, drohen weitere Konsequenzen. Eine Beratungsstelle oder eine Anwältin hilft, den passenden Weg zu finden.
Wo Sie Hilfe bekommen
Niemand muss Stalking allein bewältigen. Die Frauenhelpline gegen Gewalt (0800 222 555) berät rund um die Uhr, kostenlos und anonym und vermittelt bei Bedarf an weitere Stellen. In ganz Österreich gibt es Gewaltschutzzentren und Opferschutzeinrichtungen, die Betroffene rechtlich und psychologisch unterstützen und durch das Verfahren begleiten. Auch die Polizei ist die richtige Anlaufstelle - bei akuter Gefahr über den Notruf 133. Diese Unterstützung anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern der wirksamste Schritt, die Kontrolle über das eigene Leben zurückzugewinnen.
Häufige Fragen zu Stalking
Ab wann ist es Stalking?
Von Stalking spricht man, wenn das Nachstellen beharrlich, also wiederholt über einen längeren Zeitraum erfolgt und die Lebensführung des Opfers unzumutbar beeinträchtigt. Ein einmaliger Vorfall fällt in der Regel nicht darunter.
Soll ich auf den Stalker reagieren?
Nein. Machen Sie einmal klar, dass Sie keinen Kontakt wünschen - danach jede Reaktion vermeiden. Jede Antwort, auch eine ablehnende, bestärkt den Stalker oft nur.
Was ist der erste Schritt bei Stalking?
Alles dokumentieren und sich Hilfe holen - etwa bei der Frauenhelpline (0800 222 555) oder der Polizei. Bei akuter Gefahr sofort den Notruf 133 wählen.
Fazit
Stalking ist eine ernste Straftat, kein „Kavaliersdelikt” - und in Österreich klar gesetzlich geregelt. Wer betroffen ist, sollte frühzeitig handeln: Kontakt konsequent abbrechen, alles dokumentieren, Anzeige erstatten und sich Unterstützung holen. Mit der Strafanzeige, der einstweiligen Verfügung und der Hilfe von Beratungsstellen stehen wirksame Instrumente zur Verfügung. Das Wichtigste dabei: Nehmen Sie Ihre Angst ernst und wenden Sie sich an die Frauenhelpline oder die Polizei - Sie haben ein Recht auf ein Leben ohne Bedrohung.
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Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung.