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Altersteilzeit in Österreich 2026: Voraussetzungen, Modelle und Lohnausgleich

Altersteilzeit in Österreich 2026: Voraussetzungen, Modelle und Lohnausgleich

Wer die letzten Berufsjahre kürzertreten möchte, ohne dabei Pension oder Sozialversicherung zu verlieren, stößt in Österreich schnell auf ein Modell: die Altersteilzeit. Sie erlaubt es, die Arbeitszeit vor dem Pensionsantritt deutlich zu reduzieren und trotzdem einen großen Teil des bisherigen Einkommens zu behalten. Für Frauen ist das Thema besonders wichtig, weil ihr Regelpensionsalter bis 2033 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben wird und sich damit auch der frühestmögliche Einstieg in die Altersteilzeit von Jahrgang zu Jahrgang verschiebt. 2026 kommt zusätzlich eine größere Reform, die einiges verändert.

Was Altersteilzeit überhaupt bedeutet

Die Altersteilzeit ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber, mit der die Arbeitszeit in den Jahren vor der Pension zurückgefahren wird. Der Clou: Sie arbeiten weniger, verlieren aber nicht im gleichen Ausmaß an Einkommen und an Pensionsansprüchen. Möglich ist eine Reduktion der bisherigen Normalarbeitszeit um 40 bis 60 Prozent. Wer also von Vollzeit auf 60 Prozent reduziert, arbeitet um 40 Prozent weniger.

Für den Einkommensverlust gibt es einen Ausgleich. Der Arbeitgeber zahlt einen Lohnausgleich in Höhe von mindestens 50 Prozent der Differenz zwischen dem alten und dem neuen Gehalt. Bei einer Reduktion um 40 Prozent bleiben so rund 80 Prozent des früheren Nettoeinkommens erhalten. Entscheidend für die Pension: Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin auf Basis des vollen, ursprünglichen Entgelts geleistet. Auch Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie die Abfertigung bleiben dadurch unberührt. Am Pensionskonto entsteht also kein Loch, obwohl Sie weniger arbeiten.

Die zwei Varianten: kontinuierlich oder geblockt

Klassisch gibt es zwei Wege, die Altersteilzeit zu gestalten. Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit gleichmäßig über die gesamte Laufzeit, arbeiten also zum Beispiel durchgehend an drei statt fünf Tagen pro Woche. Bei der geblockten Altersteilzeit (Blockvariante) arbeiten Sie in der ersten Hälfte weiter voll und haben in der zweiten Hälfte eine zusammenhängende Freizeitphase bis zur Pension.

Die Blockvariante war lange beliebt, wird aber zurückgefahren. Sie kann letztmalig im Jahr 2028 angetreten werden, und zwar frühestens fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter. Für geblockte Vereinbarungen, die ab 2029 beginnen, gibt es kein Altersteilzeitgeld vom Arbeitsmarktservice mehr. Wer also mit dem Blockmodell liebäugelt, sollte den Zeitpunkt genau planen. Die kontinuierliche Altersteilzeit bleibt dagegen das dauerhafte Modell.

Was das AMS dazu beisteuert

Für den Arbeitgeber ist die Altersteilzeit deshalb attraktiv, weil das Arbeitsmarktservice (AMS) einen Teil der Kosten übernimmt. Über das sogenannte Altersteilzeitgeld ersetzt das AMS dem Betrieb einen Anteil des zusätzlichen Aufwands, der durch Lohnausgleich und die vollen Sozialversicherungsbeiträge entsteht. Für kontinuierliche Vereinbarungen, die zwischen 2026 und Ende 2028 starten, liegt diese Ersatzquote bei 80 Prozent, ab 2029 steigt sie auf 90 Prozent. Die früher mögliche Anhebung auf 100 Prozent ab einem Korridorpensionsstichtag fällt für alle Vereinbarungen weg, die ab 2026 beginnen. Für Sie als Arbeitnehmerin heißt das vor allem: Die Förderung erleichtert es, den Arbeitgeber für das Modell zu gewinnen.

Voraussetzungen: Wer Altersteilzeit in Anspruch nehmen kann

Nicht jede und jeder kann sofort in Altersteilzeit gehen. Zwei Bedingungen stehen im Vordergrund:

  • Das Alter: Der Einstieg ist frühestens fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter möglich. Für Männer liegt dieses bei 65 Jahren, der früheste Einstieg also bei 60. Für Frauen hängt es vom Geburtsjahr ab, weil das Regelpensionsalter der Frauen bis 2033 stufenweise von 60 auf 65 angehoben wird. Je nach Jahrgang verschiebt sich damit auch der Zeitpunkt, ab dem Altersteilzeit möglich ist.
  • Die Versicherungszeiten: Sie müssen eine bestimmte Zahl an arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungswochen vorweisen. Dieser Wert wird zwischen 2026 und Ende 2028 schrittweise angehoben, von bisher 780 Wochen (15 Jahre) auf 884 Wochen (17 Jahre). Die Anhebung erfolgt quartalsweise in Schritten von jeweils acht Wochen.

Weil das Zusammenspiel von Regelpensionsalter, Geburtsdatum und Versicherungszeiten komplex ist, lohnt sich vor der Entscheidung eine individuelle Auskunft. Das AMS und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) berechnen Ihren persönlichen frühestmöglichen Termin verbindlich.

Wie lange Altersteilzeit dauern darf

Auch die maximale Laufzeit wird schrittweise verkürzt. Bei Vereinbarungen mit Beginn bis Ende 2025 waren noch bis zu 4,5 Jahre möglich. 2026 sinkt die Höchstdauer auf 4 Jahre, in den Jahren 2027 und 2028 auf 3,5 Jahre und ab 2029 auf 3 Jahre. Wer die längere Laufzeit noch nutzen möchte, muss den Beginn entsprechend früh ansetzen. Für die auslaufende Blockvariante gilt weiterhin die Grenze von maximal fünf Jahren, allerdings nur bis zum letztmöglichen Antritt 2028.

Neu ab 2026: die Teilpension

Mit Jahresbeginn 2026 tritt ein neues Modell dazu, das die geblockte Altersteilzeit teilweise ablösen soll: die Teilpension. Sie richtet sich an Menschen, die bereits Anspruch auf eine Korridorpension hätten, aber weiterarbeiten möchten. Statt vollständig in Pension zu gehen, wird ein Teil der Pension neben einer reduzierten Erwerbstätigkeit bezogen. Für viele Frauen kurz vor dem Pensionsantritt entsteht damit eine zusätzliche Option, den Übergang flexibler zu gestalten. Ob Altersteilzeit oder Teilpension günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor der Entscheidung durchgerechnet werden.

Was Sie vor der Entscheidung bedenken sollten

Die Altersteilzeit ist kein Rechtsanspruch: Der Arbeitgeber muss zustimmen. In der Praxis ist die Bereitschaft dank der AMS-Förderung aber oft gegeben, gerade wenn beide Seiten einen geordneten Übergang wünschen. Sinnvoll ist es, das Gespräch frühzeitig zu suchen und die gewünschte Variante konkret vorzubereiten.

Denken Sie auch an die finanzielle Seite über den Lohnausgleich hinaus. Weniger Arbeitszeit bedeutet weniger laufendes Nettoeinkommen, selbst wenn die Pensionsansprüche gesichert bleiben. Prüfen Sie, ob das reduzierte Gehalt für Ihre laufenden Ausgaben reicht, und beziehen Sie bestehende Kredite oder Fixkosten in die Überlegung ein. Bei der Blockvariante kommt hinzu, dass Sie in der Freizeitphase zwar nicht arbeiten, das reduzierte Entgelt aber über die gesamte Laufzeit gleichmäßig ausgezahlt wird.

Eine kostenlose und neutrale Beratung bietet die Arbeiterkammer. Dort wird auch geklärt, wie sich die Altersteilzeit konkret auf Ihre spätere Pensionshöhe auswirkt und welche Variante zu Ihrer Lebensplanung passt. Wer ohnehin gerade die finanzielle Situation rund um Familie und Beruf ordnet, findet bei uns auch Ratgeber zu den Karenzmodellen in Österreich und zum Gender Pay Gap, der sich bis in die Pension hinein auswirkt.

Kurz zusammengefasst

Die Altersteilzeit bleibt auch 2026 ein zentrales Instrument für den gleitenden Übergang in die Pension: Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent reduzieren, mindestens die Hälfte der Einkommensdifferenz als Ausgleich erhalten und die Pensionsansprüche auf Basis des vollen Entgelts sichern. Die Reform 2026 verkürzt allerdings die Höchstdauer, hebt die nötigen Versicherungszeiten an und lässt die Blockvariante auslaufen. Für Frauen kommt die schrittweise Anhebung des Regelpensionsalters dazu. Wer die letzten Berufsjahre entspannter gestalten will, sollte sich deshalb früh informieren und den persönlichen Anspruch beim AMS und bei der PVA verbindlich abklären lassen.

Stand: 2026. Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pensionsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie beim AMS, bei der Pensionsversicherungsanstalt und bei der Arbeiterkammer.

Offizielle Quellen: oesterreich.gv.at: Altersteilzeit, AMS: Altersteilzeitgeld und Arbeiterkammer: Altersteilzeit.

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