Das Kindergeld, in Österreich auch Familienbeihilfe genannt, ist unabhängig vom Einkommen und dem Vermögen der Eltern. Allein das Alter des Kindes bestimmt die Höhe. Bis zum dritten Lebensjahr erhält jedes Kind 2014 105,40 Euro monatlich. Danach erhöht es sich bis zum zehnten Lebensjahr auf 112,70 Euro. Im Alter von 10 bis 19 Jahren beträgt die Familienbeihilfe pro Kind 130,90 Euro. Ab dem 19. Lebensjahr steigt sie auf 152,70 Euro. Behinderte Kinder erhalten zum üblichen Kindergeld noch einen Zuschuss in der Höhe von 138,30 Euro.
Leben in einer Familie mehrere Geschwister, erhöht sich die Familienbeihilfe 2014 durch die sogenannte Geschwisterstaffelung noch einmal
- bei zwei Kindern monatlich um 12,80 Euro
- bei drei Kindern um 47,80 Euro
- für vier Kinder um 97, 80 Euro.
- ab dem fünften Kind wird monatlich ein Zuschlag von 50 Euro gewährt.
Das Kindergeld wird im Zweimonatstakt angewiesen. Darüber hinaus erhält im September jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ein sogenanntes Schulstartergeld in der Höhe von 100 Euro, das Geld wird automatisch ausbezahlt. Es muss nicht extra beantragt werden.
Anspruch auf Kindergeld in Österreich
Grundsätzlich ist in Österreich jedes Kind bis zum 24. Lebensjahr anspruchsberechtigt. Voraussetzung ist, dass sich der Lebensmittelpunkt der Eltern in Österreich befindet und die Kinder im gleichen Haushalt leben beziehungsweise für sie Unterhalt bezahlt wird. Das Kindergeld wird 2014 auch für Pflege- und Adoptivkinder gewährt, ebenfalls für Enkelkinder, wenn sie bei den Großeltern leben. Vorrangig erhält die Mutter die Familienbeihilfe. Bei getrennt lebenden Eltern hat jener Elternteil Anspruch, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt.
Bei einer bestehenden Behinderung oder bei Ausübung des Zivildienstes ist 2014 eine Verlängerung des Anspruchs bis zum 25. Lebensjahr möglich. Besteht eine Behinderung, die es dem Kind unmöglich macht, einen Beruf auszuüben und für sich selbst zu sorgen, werden das Kindergeld und die erhöhte Beihilfe ohne Altersbeschränkung ausbezahlt. Ab der Volljährigkeit des Kindes ist eine Ausbildungsbestätigung notwendig. Das Kind darf jedoch nicht mehr als 10.000 Euro neben der Ausbildung im Jahr verdienen.
Ansuchen um Familienbeihilfe 2014
Die Familienbeihilfe kann rückwirkend bis zu fünf Jahren beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Das entsprechende Formular liegt bei den Finanzämtern auf, aber auch im Internet. Der Antrag erfolgt schriftlich. Es empfiehlt sich dennoch, das Formular persönlich abzugeben, da häufig Dokumente nachgefordert werden oder Fragen auftauchen. Ausländische Bürger und EU Bürger benötigen zudem noch einen Nachweis darüber, dass sie sich rechtmäßig in Österreich aufhalten. Das Kindergeld wird aus dem Familienlastenausgleichsfonds ausbezahlt.
Weiterführende Informationen:
http://www.mytoday.at/kindergeld-in-osterreich-worauf-achten/
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080600.html