Es ist in Österreich üblich, dass die Kinder vor der Einschulung einen Kindergarten besuchen. Kindergärten gelten als pädagogisch wertvolle Institutionen, wo den Kindern ein reichhaltiges Angebot offeriert wird. Anders als in Deutschland besteht in Österreich aber kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Nach einer Anmeldung kann mitunter mit einer Wartezeit gerechnet werden. Kindergartenplätze werden an Kinder zwischen drei und sechs Jahren vergeben. Die Kosten für die Betreuung der Kleinen können in Österreich je nach Bundesland und Gemeinde sehr unterschiedlich ausfallen.
Gratis-Kindergarten ist Ländersache
In Österreich werden die Kindergartenangelegenheiten von den Bundesländern eigenständig geregelt. Deshalb gibt es von Vorarlberg bis nach Niederösterreich zum Teil recht unterschiedliche Regelungen. Die jeweilige Gemeinde, wo die Eltern bzw. Kinder ihren Wohnsitz haben, hilft bei Fragen weiter. Zudem können auch die Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Kindergärten für Aufklärung sorgen. Abgesehen von den öffentlichen Kindergärten gibt es in Österreich auch solche, die von privaten Trägern oder den Kirchen geführt werden. Im ganzen Land kann auch auf Betriebs-, Waldorf- oder Montessori-Kindergärten zurückgegriffen werden.
Wie teuer ist der Kindergartenbesuch in Österreich?
Wie bereits eingangs erwähnt, fallen die Kosten für die Betreuung des Nachwuchses in Österreich recht unterschiedlich aus. Manchmal bestehen sogar von Kindergarten zu Kindergarten Unterschiede – in ein und demselben Ort. Einerseits werden die Beiträge dem Einkommen der Eltern entsprechend gestaffelt, anderseits gibt es auch Kindergärten, die einen festen Monatsbeitrag für alle Kinder vorschreiben, gleichgültig wie viel die Eltern verdienen.
Um die Kosten der Kinderbetreuung stemmen zu können, gibt es die Möglichkeit, eine einkommensabhängige Kinderbetreuungsbeihilfe zu erhalten. Mit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 wurde der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos eingeführt – hierbei handelt es sich um das sogenannte Gratiskindergartenjahr. Die meisten Bundesländer haben jedoch Initiativen ergriffen, die über diese Regelung hinausgehen. In Folge ein Überblick bezüglich der Kosten:
- Burgenland: Hier ist eine Rückerstattung der Elternbeiträge für den ganztägigen Besuch von 2,5- bis 6-Jährigen bis zu 45 Euro monatlich im Kindergarten bzw. bis zu 90 Euro in der Krippe möglich.
- Niederösterreich: Keine Elternbeiträge für den halbtägigen Kindergartenbesuch (2,5- bis 6-Jährige).
- Oberösterreich: Keine Elternbeiträge für den ganztägigen Kindergartenbesuch oder Krippenbesuch (2,5- bis 6-Jährige).
- Tirol: Keine Elternbeiträge für den halbtägigen Kindergartenbesuch (von 4 bis 6 Jahren).
- Wien: Keine Elternbeiträge für den ganztägigen Kindergartenbesuch oder Krippenbesuch (0- bis 6-Jährige).
- Vorarlberg: Gratis Kindergarten halbtags für Kinder mit 5 Jahren.
- Salzburg: Gratis Kindergarten soll bis 2014 eingeführt werden.
- Steiermark: Gratiskindergarten war für 3- bis 6-Jährige gratis, jetzt Staffelung.
- Kärnten: Gratiskindergarten war ab 3 Jahren gratis, jetzt soziale Staffelung.
Ist der Kindergartenbesuch in Österreich Pflicht?
In Österreich gilt der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden pro Woche) seit dem Kindergartenjahr 2010/2011 für Kinder, die bis zum 31. August das 5. Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni (mit Ausnahme der Schulferien) als Verpflichtung. Ausgenommen sind all jene Kinder, die
- bereits vorzeitig die Schule besuchen,
- denen aus unterschiedlichen Gründen ein Kindergartenbesuch nicht zumutbar scheint,
- sich in häuslicher Betreuung bzw. Tageselternbetreuung befinden.
Damit die Befreiung von der Besuchspflicht bewirkt werden kann, ist ein schriftlicher Antrag der Eltern bzw. sonstigen mit der Obsorge betrauten Personen vonnöten.