
Seit 1. Jänner 2024 steigt das Pensionsantrittsalter für Frauen in Österreich um ein halbes Jahr pro Jahr. Frauen, die im ersten Halbjahr 1965 geboren sind, gehen 2026 mit 61,5 Jahren in Pension. Ab dem Geburtsdatum 1. Juli 1968 gilt wie für Männer das 65. Lebensjahr, voll erreicht ist die Angleichung 2033.
Entscheidend ist dabei nicht der Jahrgang allein, sondern das genaue Geburtsdatum. Zwei Frauen, die im selben Jahr geboren sind, können ein halbes Jahr auseinanderliegen.
Pensionsantrittsalter für Frauen: die Tabelle nach Geburtsdatum
Die Werte stammen von der Pensionsversicherungsanstalt und decken sich mit den Angaben auf oesterreich.gv.at. Die rechte Spalte zeigt, in welchem Zeitraum die Alterspension frühestens beginnt, je nachdem, an welchem Tag Sie innerhalb des Halbjahres geboren sind.
| Geboren | Regelpensionsalter | Pensionsbeginn frühestens |
|---|---|---|
| bis 31.12.1963 | 60 Jahre | bereits möglich |
| 1.1.1964 bis 30.6.1964 | 60,5 Jahre | Juli 2024 bis Jänner 2025 |
| 1.7.1964 bis 31.12.1964 | 61 Jahre | Juli 2025 bis Jänner 2026 |
| 1.1.1965 bis 30.6.1965 | 61,5 Jahre | Juli 2026 bis Jänner 2027 |
| 1.7.1965 bis 31.12.1965 | 62 Jahre | Juli 2027 bis Jänner 2028 |
| 1.1.1966 bis 30.6.1966 | 62,5 Jahre | Juli 2028 bis Jänner 2029 |
| 1.7.1966 bis 31.12.1966 | 63 Jahre | Juli 2029 bis Jänner 2030 |
| 1.1.1967 bis 30.6.1967 | 63,5 Jahre | Juli 2030 bis Jänner 2031 |
| 1.7.1967 bis 31.12.1967 | 64 Jahre | Juli 2031 bis Jänner 2032 |
| 1.1.1968 bis 30.6.1968 | 64,5 Jahre | Juli 2032 bis Jänner 2033 |
| ab 1.7.1968 | 65 Jahre | ab Juli 2033 |
Quelle: Pensionsversicherungsanstalt, oesterreich.gv.at; Pensionsbeginn berechnet nach der Stichtag-Regel. Stand: September 2026.
Auffällig ist das Muster in der rechten Spalte: Jede Halbjahresgruppe geht in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres in Pension. Ab 2024 kommt so jedes Jahr genau eine neue Gruppe dazu.
Wann genau Ihre Pension beginnt
Die Pension beginnt immer an einem Monatsersten, dem sogenannten Stichtag. An diesem Tag prüft die Pensionsversicherung, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und berechnet die Höhe der Pension (Definition der Sozialversicherung). Stichtag ist der Monatserste nach Erreichen des Regelpensionsalters. Wer am Ersten eines Monats Geburtstag hat, bekommt die Pension schon ab diesem Tag.
Drei Beispiele:
- Geboren am 14. März 1966: Regelpensionsalter 62,5 Jahre, erreicht am 14. September 2028. Pensionsbeginn am 1. Oktober 2028.
- Geboren am 1. August 1967: Regelpensionsalter 64 Jahre, erreicht am 1. August 2031. Weil der Stichtag auf den Geburtstag fällt, beginnt die Pension am selben Tag.
- Jahrgang 1971: Für alle Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, gilt das 65. Lebensjahr. Eine Frau, die am 20. Mai 1971 geboren ist, geht also frühestens am 1. Juni 2036 in die reguläre Alterspension.
Dazu kommt die Mindestversicherungszeit: 180 Versicherungsmonate, also 15 Jahre, davon mindestens 84 Monate aus einer Erwerbstätigkeit. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Pensionsversicherung spätestens bis Ende des Monats vor dem Pensionsantritt, die PVA empfiehlt rund drei Monate Vorlauf (PVA zur Alterspension).
Warum das Frauenpensionsalter überhaupt steigt
Die Anhebung ist keine Reform der vergangenen Jahre, sie wurde vor mehr als drei Jahrzehnten beschlossen. Am 6. Dezember 1990 hob der Verfassungsgerichtshof die unterschiedlichen Pensionsalter für Frauen und Männer im ASVG als gleichheitswidrig auf (Erkenntnis G 223/88 u.a.).
Die Politik reagierte 1992 mit einem eigenen Bundesverfassungsgesetz. Es erlaubte, das niedrigere Frauenpensionsalter noch bis Ende 2023 beizubehalten, und legte fest, dass es ab 1. Jänner 2024 jährlich um sechs Monate steigt, bis 2033 die 65 erreicht sind. Die lange Übergangsfrist war Teil eines Gleichbehandlungspakets: Bis dahin sollten die Benachteiligungen von Frauen in der Arbeitswelt per Gesetz abgebaut werden. Die ÖGB-Frauen hatten die Anhebung ausdrücklich an eine komplette Gleichbehandlung geknüpft (ÖGB zur Geschichte der Regelung).
Genau hier liegt der Streitpunkt bis heute. Die Arbeiterkammer hat sich von Anfang an gegen die Anhebung ausgesprochen (AK Tirol zur Frauenpension). Eine Pensionslücke von fast 40 Prozent spricht dafür, dass die Gleichstellung, auf die man 1992 gesetzt hat, bis heute nicht erreicht ist.
Früher in Pension: welche Wege Frauen bleiben
Mit dem steigenden Regelpensionsalter werden für Frauen erstmals Pensionsarten interessant, die bisher praktisch nur Männer genutzt haben.
Korridorpension ab 63
Seit 2026 steigt das Antrittsalter der Korridorpension schrittweise von 62 auf 63 Jahre, die nötigen Versicherungsmonate von 480 auf 504. Für alle, die ab dem 1. Oktober 1966 geboren sind, gelten 63 Jahre und 504 Versicherungsmonate, also 42 Jahre (PVA zur Korridorpension).
Für Frauen lohnt sie sich erst, wenn ihr Regelpensionsalter über 63 liegt. Laut PVA ist das ab Jänner 2030 der Fall, also für Frauen ab dem Geburtsjahr 1967. Der Preis: ein Abschlag von 0,425 Prozent pro Monat vor dem Regelpensionsalter, das sind 5,1 Prozent pro Jahr, und zwar lebenslang.
Rechenbeispiel: Eine Frau, geboren am 10. März 1968, erreicht ihr Regelpensionsalter von 64,5 Jahren am 10. September 2032, Pensionsbeginn wäre der 1. Oktober 2032. Mit 63 Jahren und ausreichend Versicherungszeit könnte sie schon am 1. April 2031 in Korridorpension gehen, 18 Monate früher. Der Abschlag beträgt dann 18 × 0,425 = 7,65 Prozent.
Langzeitversichertenpension ab 62
Die frühere “Hacklerregelung” ermöglicht einen Antritt mit 62 Jahren. Frauen können sie ab dem Geburtsjahrgang 1966 nutzen, weil ihr Regelpensionsalter erst dann über 62 steigt. Voraussetzung sind 540 Beitragsmonate, also 45 Jahre, aus Erwerbstätigkeit. Bis zu 60 Monate Kindererziehung zählen mit, Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht. Der Abschlag liegt bei 4,2 Prozent pro Jahr (PVA zur Langzeitversichertenpension).
Realistisch betrachtet: 45 Beitragsjahre bis 62 heißen, praktisch ab 17 ohne größere Lücke gearbeitet zu haben. Für Frauen mit längeren Teilzeit- oder Karenzphasen ohne Beitragszeiten ist das kaum zu erreichen.
Schwerarbeitspension ab 60
Wer die Voraussetzungen für Schwerarbeit erfüllt, kann laut PVA auch als Frau weiterhin ab 60 Jahren einen Antrag stellen (PVA zur Schwerarbeitspension). Welche Tätigkeiten als Schwerarbeit gelten, ist genau geregelt. Das sollten Sie im Einzelfall bei der Pensionsversicherung klären lassen.
Teilpension seit 2026
Neu seit 1. Jänner 2026 ist die Teilpension. Wer die Voraussetzungen für eine Alters-, Korridor-, Schwerarbeits- oder Langzeitversichertenpension erfüllt, kann die Arbeitszeit um 25 bis 75 Prozent reduzieren und bezieht dafür einen Teil der Pension (PVA zur Teilpension):
| Reduktion der Arbeitszeit | Anteil der Pension |
|---|---|
| 25 bis 40 Prozent | 25 Prozent |
| über 40 bis 60 Prozent | 50 Prozent |
| über 60 bis 75 Prozent | 75 Prozent |
Der restliche Teil des Pensionskontos läuft weiter und wächst mit den neuen Beiträgen. Eine Alternative für die Jahre davor ist die Altersteilzeit.
Was ein Jahr länger arbeiten bringt
Auf dem Pensionskonto werden jedes Jahr 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage gutgeschrieben. Die Summe aller Gutschriften, geteilt durch 14, ergibt die monatliche Bruttopension (Arbeiterkammer zur Gesamtgutschrift).
Rechenbeispiel: Bei 3.000 Euro brutto im Monat, 14-mal im Jahr, beträgt die jährliche Beitragsgrundlage 42.000 Euro. Davon 1,78 Prozent sind 747,60 Euro. Geteilt durch 14 ergibt jedes zusätzliche Arbeitsjahr rund 53 Euro mehr Bruttopension im Monat, lebenslang, vor der jährlichen Aufwertung.
Wer über das Regelpensionsalter hinaus arbeitet und die Pension aufschiebt, bekommt zusätzlich einen Zuschlag von rund 5,1 Prozent pro Jahr, für höchstens drei Jahre, also bis zu 15,3 Prozent (PVA). Neben einer Alterspension dürfen Sie ohne Einkommensgrenze dazuverdienen.
Die eigentliche Lücke: 39,4 Prozent weniger Pension
Das Antrittsalter ist nur ein Teil der Geschichte. Die durchschnittliche Bruttopension von Frauen lag laut Pensionsversicherungsstatistik vom Dezember 2025 bei 1.614 Euro, jene von Männern bei 2.664 Euro. Das sind 1.050 Euro oder 39,4 Prozent weniger. Der Equal Pension Day, ab dem Männer statistisch schon so viel Pension bezogen haben wie Frauen im ganzen Jahr, fiel 2026 auf den 9. August (Österreichischer Städtebund).
Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind groß: In Vorarlberg war der Tag schon am 14. Juli erreicht, in Wien erst am 21. September. Als der Städtebund den Aktionstag 2015 einführte, lag die Lücke bei 43,3 Prozent. Sie schließt sich also, aber sehr langsam.
Die Ursachen liegen Jahrzehnte vor der Pension: niedrigere Gehälter, lange Teilzeitphasen, Karenzen. Wie groß der Abstand schon im Erwerbsleben ist, zeigt der Gender Pay Gap in Österreich. Eine längere Erwerbsphase durch das höhere Antrittsalter verbessert die Pension von Frauen zwar, sie gleicht diese Lücken aber nicht aus.
Kindererziehung und Pensionssplitting
Pro Kind werden bis zu vier Jahre Kindererziehung auf dem Pensionskonto angerechnet, bei Mehrlingsgeburten fünf. Die Beitragsgrundlage dafür beträgt 2026 monatlich 2.468,01 Euro (PVA).
Rechenbeispiel: 2.468,01 Euro mal 12 ergibt 29.616,12 Euro im Jahr, davon 1,78 Prozent sind 527,17 Euro Gutschrift. Vier Jahre Kindererziehung bringen damit 2.108,68 Euro, geteilt durch 14 rund 151 Euro Bruttopension im Monat pro Kind, gerechnet mit den Werten von 2026 und ohne Aufwertung.
Beim Pensionssplitting kann der erwerbstätige Elternteil bis zur Hälfte seiner jährlichen Gutschrift auf das Konto des Elternteils übertragen, der die Kinder betreut. Das gilt für die ersten sieben Jahre ab dem Geburtsjahr, bei mehreren Kindern für höchstens 14 Kalenderjahre. Der Antrag muss bis zum zehnten Geburtstag des Kindes gestellt werden und ist danach nicht mehr rückgängig zu machen, auch nicht nach einer Trennung. Wer gerade eine Karenz plant, sollte das Splitting mitdenken; die Karenzmodelle in Österreich im Überblick.
Was Sie jetzt tun können
- Pensionskonto prüfen. Fehlende Versicherungszeiten lassen sich Jahre später oft nur mühsam nachweisen. Mit dem Pensionsrechner der PVA sehen Sie Ihren voraussichtlichen Pensionsbeginn und die Höhe.
- Versicherungsmonate zählen. Ob Korridor- oder Langzeitversichertenpension in Frage kommen, hängt an den 504 bzw. 540 Monaten. Das lässt sich nur mit dem eigenen Versicherungsverlauf beurteilen.
- Pensionssplitting rechtzeitig beantragen, solange das jüngste Kind unter zehn ist.
- Private Vorsorge prüfen, wenn der Rechner eine deutliche Lücke zum gewohnten Einkommen zeigt. Welche Absicherungen sich für Frauen lohnen, steht im Beitrag Vorsorgen als Frau.
- Antrag rechtzeitig stellen, am besten drei Monate vor dem geplanten Pensionsbeginn.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pensionsantrittsalter für Frauen ab 2026?
2026 gehen Frauen in Pension, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1965 geboren sind, und zwar mit 61,5 Jahren. 2027 folgen Frauen aus dem zweiten Halbjahr 1965 mit 62 Jahren. Jedes Jahr steigt das Alter um sechs Monate, bis 2033 die 65 erreicht sind.
Kann ich als Frau noch mit 60 in Pension gehen?
Mit der regulären Alterspension nur, wenn Sie vor dem 1. Jänner 1964 geboren sind. Für jüngere Frauen bleibt ab 60 nur die Schwerarbeitspension, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann kann eine Frau mit Jahrgang 1966 in Pension gehen?
Frauen, die im ersten Halbjahr 1966 geboren sind, erreichen das Regelpensionsalter mit 62,5 Jahren, also zwischen Juli 2028 und Jänner 2029. Wer im zweiten Halbjahr 1966 geboren ist, geht mit 63 Jahren, zwischen Juli 2029 und Jänner 2030. Mit 45 Beitragsjahren ist ab 62 auch die Langzeitversichertenpension möglich.
Wann kann eine Frau mit Jahrgang 1970 oder 1971 in Pension gehen?
Für alle Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, gilt das Regelpensionsalter von 65 Jahren, genau wie für Männer. Jahrgang 1970 geht also 2035, Jahrgang 1971 im Jahr 2036 in die reguläre Alterspension, jeweils am Monatsersten nach dem 65. Geburtstag.
Kann ich mit 40 Versicherungsjahren in Pension gehen?
Nicht vor dem Regelpensionsalter. Die Korridorpension verlangt für alle ab 1. Oktober 1966 Geborenen 504 Versicherungsmonate, also 42 Jahre, die Langzeitversichertenpension 540 Beitragsmonate. Mit 40 Jahren reicht es bei Frauen aus diesen Jahrgängen für keine der beiden.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Die Rechenbeispiele sind vereinfacht und ersetzen keine individuelle Berechnung. Verbindliche Auskunft über Ihren Pensionsanspruch gibt Ihre Pensionsversicherung.