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Zukunftsdepot für Kinder: Was Eltern jetzt wissen müssen

Eltern mit Neugeborenem auf dem Sofa, der Vater sieht sich am Laptop einen Sparplan an

Ein Kind, das am 31. Dezember 2026 zur Welt kommt, bekommt keinen Startbonus. Eines, das einen Tag später geboren wird, bekommt 500 Euro vom Staat auf sein Zukunftsdepot. Am 17. Oktober 2026 hat sich die Regierung auf das Modell geeinigt, starten soll es am 1. Juli 2027. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, die Eckpunkte stehen aber fest. Für Eltern heißt das: Es lohnt sich, jetzt zu verstehen, was kommt, und noch nichts zu überstürzen.

Die Eckpunkte des Zukunftsdepots

Die Regeln stammen aus der Einigung der Koalition vom 17. Oktober, laut Bundeskanzleramt, und aus den Details, die ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger am Tag darauf in einer Presseaussendung genannt hat.

Punkt Regelung laut Eckpunkten
Start 1. Juli 2027
Startbonus einmalig 500 Euro für jedes Kind, das ab 1. Jänner 2027 geboren wird
Voraussetzungen für den Bonus Hauptwohnsitz in Österreich, österreichische Staatsbürgerschaft oder rechtliche Gleichstellung, bis zur Volljährigkeit 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
Einzahlung bis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr, von Eltern, Großeltern, Verwandten und Freunden
Anlage regulierte Investmentfonds oder Bundesschatz, Hebelprodukte ausgeschlossen
Gebühren keine Kontoführungsgebühr, Transaktions-, Lager- und Ordergebühren müssen offen ausgewiesen werden
Steuer der gesamte Depotwert samt Wertzuwachs ist zum 18. Geburtstag frei von Kapitalertragsteuer (KESt)
Entnahme ab dem 18. Geburtstag; vorher nur in existenziellen Notlagen mit Genehmigung des Pflegschaftsgerichts, dann fällt der Steuervorteil weg
Kein Depot bis zum 3. Geburtstag der Bonus wird gesammelt im Bundesschatz bei der Bundesfinanzierungsagentur angelegt
Ältere Kinder ein Zukunftsdepot ist für alle unter 18 möglich, aber ohne Startbonus

Quellen: Bundeskanzleramt (17.10.2026), ÖVP-Parlamentsklub über APA-OTS (18.10.2026), ORF (19.10.2026). Stand 22. Oktober 2026, das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Wo das Gesetz gerade steht

Lange war das Zukunftsdepot zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS umstritten, vor allem bei der Gegenfinanzierung. Seit 17. Oktober ist die Koalition einig. Laut ORF soll das Gesetzespaket bis Ende Oktober in Begutachtung gehen. Zuständig sind zwei Ministerien: das Familienministerium für den Startbonus, der aus dem Familienlastenausgleichsfonds kommt, und das Finanzministerium für die Steuerbefreiung.

Bis zum Beschluss im Nationalrat können sich Details noch ändern, etwa bei den Anlageformen oder bei der Frage, welche Banken mitmachen. Die Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer begrüßt die Einigung grundsätzlich, sieht die Anlage im Bundesschatz aber kritisch. Den laufenden Stand mit allen Entwicklungen seit der Ankündigung finden Sie auf zukunftsdepots.at.

Was das in Euro bringt: drei Rechenbeispiele

Junge Frau zieht mit Hilfe ihrer Mutter in ihre erste eigene Wohnung

Der eigentliche Vorteil ist weniger der Bonus als die Steuer. Auf Kursgewinne in einem normalen Depot fallen in Österreich 27,5 Prozent KESt an, auf Sparbuchzinsen 25 Prozent. Im Zukunftsdepot soll beides wegfallen. Wie viel das ausmacht, hängt davon ab, wie viel Sie einzahlen.

Sparplan über 18 Jahre Eingezahlt Zukunftsdepot Normales Depot Sparbuch
50 Euro im Monat plus Bonus 10.800 + 500 € 18.466 € 16.495 € 13.032 €
100 Euro im Monat plus Bonus 21.600 + 500 € 35.729 € 31.981 € 25.410 €
1.000 Euro im Jahr von den Großeltern plus Bonus 18.000 + 500 € 29.336 € 26.356 € 21.143 €

Eigene Berechnung. Annahmen: Fonds 5 Prozent Wertzuwachs pro Jahr nach Kosten, Sparbuch 2 Prozent Zinsen pro Jahr. Normales Depot vereinfacht mit 27,5 Prozent KESt auf den Gewinn beim Verkauf, Sparbuch mit 25 Prozent KESt auf die jährlichen Zinsen. Keine Prognose, Fonds können auch an Wert verlieren.

Bei 100 Euro im Monat bleiben im Zukunftsdepot nach 18 Jahren rund 3.750 Euro mehr übrig als in einem normalen Depot mit derselben Entwicklung. Gegenüber dem Sparbuch beträgt der Unterschied gut 10.000 Euro, das liegt aber vor allem an der Anlage in Fonds statt am Steuervorteil. Mit eigenen Beträgen, Geburtsjahr und Sparbeginn rechnen Sie im Zukunftsdepot-Rechner.

Für wen es sich lohnt und wo die Kritik ansetzt

Am meisten profitieren Familien, die über viele Jahre regelmäßig etwas zur Seite legen können. Je höher die Einzahlungen und je länger die Laufzeit, desto mehr wiegt die Steuerfreiheit. Wer das Maximum von 5.000 Euro im Jahr einzahlt, spart entsprechend mehr Steuer als jemand mit 50 Euro im Monat.

Genau daran setzen Sozialorganisationen an. Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler sagte dazu: „Wer kein Geld hat, dem nützt ein Zukunftsdepot nichts.” Auch die Volkshilfe lehnt das Modell als Mittel gegen Kinderarmut ab. Für Familien mit wenig Spielraum bleibt der Bonus von 500 Euro, und der kommt auch ohne eigene Einzahlung: Wird bis zum dritten Geburtstag kein Depot eröffnet, legt der Bund ihn im Bundesschatz an. Über 18 Jahre wächst er dort nur langsam, verloren geht er aber nicht.

Ältere Geschwister: Depot ja, Bonus nein

Für Kinder, die vor 2027 geboren sind, gibt es keinen Startbonus. Ein Zukunftsdepot dürfen sie trotzdem bekommen, solange sie unter 18 sind, und auch dort soll der Depotwert zum 18. Geburtstag KESt-frei sein. Für ein Kind, das 2027 zehn Jahre alt wird, bleiben damit acht Jahre steuerfreies Sparen.

Bis zum Start im Juli 2027 gibt es das Zukunftsdepot nirgends zu kaufen. Wer schon jetzt für ein Kind anlegen will, stößt in Österreich auf eine Hürde: Geld von Minderjährigen ist nach dem ABGB grundsätzlich mündelsicher anzulegen, was die Auswahl an Fonds stark einschränkt. Welche Wege es heute gibt, steht im Überblick zum Kinderdepot in Österreich.

Was Großeltern und Paten wissen sollten

Großeltern überreichen ihrer dreijährigen Enkelin ein Geschenk am Geburtstagstisch

Einzahlen darf jeder, der dem Kind etwas zukommen lassen will. Die Grenze von 5.000 Euro gilt aber pro Kind und Jahr, nicht pro Person. Wenn Eltern, beide Großelternpaare und die Taufpatin gleichzeitig einzahlen, müssen sie sich absprechen.

Wichtig für alle, die schenken: Das Geld gehört dem Kind. Vor dem 18. Geburtstag kommt niemand ohne Gericht heran, auch die Eltern nicht. Danach entscheidet das Kind selbst, ob es das Geld für Ausbildung, Führerschein, Wohnung oder etwas ganz anderes ausgibt. Ein Mitspracherecht der Schenkenden sehen die Eckpunkte nicht vor.

Was Eltern jetzt schon tun können

Wer im Winter 2026/27 ein Baby erwartet, sollte den Stichtag kennen: Maßgeblich ist das Geburtsdatum, nicht der errechnete Termin. Ein Kind, das am 30. Dezember zur Welt kommt, fällt aus dem Bonus heraus.

Ansonsten heißt es abwarten, bis das Gesetz beschlossen ist und die Banken ihre Angebote zeigen. Dann lohnt sich ein genauer Blick auf die Gebühren: Die Kontoführung muss gratis sein, Order- und Depotgebühren dürfen die Banken aber verlangen. Bei 50 Euro im Monat sind das über 18 Jahre 216 Käufe. Kostet jeder davon 1,50 Euro, gehen 324 Euro an Gebühren weg, gut ein Sechstel des Steuervorteils aus dem ersten Rechenbeispiel. Wie Sie das eigene Geld neben dem Familienbudget im Blick behalten, lesen Sie im Beitrag Wie Frauen ihre Finanzen selbst organisieren.

Häufige Fragen zum Zukunftsdepot

Ab wann gibt es das Zukunftsdepot?

Laut Bundesregierung ab 1. Juli 2027. Das Gesetz soll vorher noch in Begutachtung gehen und im Nationalrat beschlossen werden.

Wer bekommt die 500 Euro Startbonus?

Kinder, die ab 1. Jänner 2027 geboren werden, ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und österreichische Staatsbürger oder rechtlich gleichgestellt sind. Dazu zählen laut ORF EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige sowie Asylberechtigte. Zusätzlich müssen bis zur Volljährigkeit 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nachgewiesen werden.

Kann ich für mein 2024 geborenes Kind ein Zukunftsdepot eröffnen?

Ja, laut Eckpunkten können alle Kinder unter 18 ein Zukunftsdepot bekommen. Den Startbonus gibt es für sie aber nicht.

Was passiert, wenn ich kein Depot eröffne?

Dann legt die Bundesfinanzierungsagentur den Bonus ab dem dritten Geburtstag gesammelt im Bundesschatz an. Das Geld bleibt dem Kind erhalten.

Kann man vor dem 18. Geburtstag Geld abheben?

Grundsätzlich nicht. Nur in existenziellen Notlagen kann das Pflegschaftsgericht eine Entnahme genehmigen, dann fällt aber die Steuerbefreiung weg.

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