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Kindergeld in Österreich 2026: So hoch ist die Familienbeihilfe

Das „Kindergeld” – in Österreich offiziell Familienbeihilfe genannt – ist die wichtigste finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Doch wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026 eigentlich, und mit welchen Zuschlägen können Eltern rechnen? Wir haben alle aktuellen Beträge übersichtlich zusammengestellt.

Ein wichtiger Hinweis vorweg: Für das Jahr 2026 wurde die sonst übliche jährliche Anpassung an die Inflation (Valorisierung) aus budgetären Gründen ausgesetzt. Die Beträge bleiben daher auf dem Niveau von 2025 – Stand der hier genannten Zahlen ist Juli 2026.

Familienbeihilfe 2026 – das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe steigt mit dem Alter des Kindes – von 138,40 € bis 200,40 € pro Monat
  • Zusätzlich gibt es den Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Kind und Monat
  • Bei mehreren Kindern erhöht sich die Beihilfe durch die Geschwisterstaffelung
  • Im August kommt ein Schulstartgeld von 121,40 € für 6- bis 15-Jährige dazu
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel automatisch aufs Konto

Kindergeld oder Familienbeihilfe – was stimmt?

Viele Eltern suchen nach dem „Kindergeld” – der Begriff ist vor allem aus Deutschland geläufig. In Österreich heißt diese Leistung offiziell Familienbeihilfe. Gemeint ist aber dasselbe: die staatliche finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Wer also „Kindergeld Österreich” googelt, meint in aller Regel die Familienbeihilfe. Im folgenden Text verwenden wir den offiziellen österreichischen Begriff.

Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026?

Die Höhe der Familienbeihilfe richtet sich nach dem Alter des Kindes und steigt in mehreren Stufen. Pro Kind und Monat gelten 2026 folgende Beträge:

  • ab der Geburt: 138,40 Euro
  • ab 3 Jahren: 148,00 Euro
  • ab 10 Jahren: 171,80 Euro
  • ab 19 Jahren: 200,40 Euro

Die Familienbeihilfe wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gewährt. Danach besteht der Anspruch nur weiter, wenn sich das Kind in Berufsausbildung befindet (etwa Studium oder Lehre) – längstens bis zum 24. Geburtstag, in bestimmten Ausnahmefällen bis 25.

Der Kinderabsetzbetrag: 70,90 Euro zusätzlich

Zusätzlich zur Familienbeihilfe wird automatisch der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt – und zwar gemeinsam mit der Beihilfe. Er beträgt 70,90 Euro pro Kind und Monat und muss nicht extra beantragt werden. Rechnet man ihn hinzu, kommt eine Familie mit einem Kleinkind also auf 138,40 € plus 70,90 €, insgesamt rund 209 Euro monatlich.

Mehr Kinder, mehr Geld: die Geschwisterstaffelung

Für Familien mit mehreren Kindern erhöht sich die Familienbeihilfe pro Kind zusätzlich – die sogenannte Geschwisterstaffelung. Der Erhöhungsbetrag pro Kind und Monat beträgt:

  • bei 2 Kindern: je 8,60 Euro
  • bei 3 Kindern: je 21,10 Euro
  • bei 4 Kindern: je 32,10 Euro
  • bei 5 Kindern: je 38,90 Euro
  • bei 6 Kindern: je 43,40 Euro
  • ab 7 Kindern: je 63,10 Euro

Dieser Betrag kommt zur alters­abhängigen Grundbeihilfe für jedes Kind hinzu.

Schulstartgeld und Mehrkindzuschlag

Zwei weitere Leistungen entlasten Familien zusätzlich:

Schulstartgeld: Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den Monat August wird für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ein Schulstartgeld von 121,40 Euro ausbezahlt – eine Hilfe für Schultasche, Hefte und Co. Sie erfolgt automatisch, ein eigener Antrag ist nicht nötig.

Mehrkindzuschlag: Familien mit mindestens drei Kindern können einen Mehrkindzuschlag von 24,40 Euro monatlich für das dritte und jedes weitere Kind erhalten. Dieser ist allerdings einkommensabhängig – das zu versteuernde Familieneinkommen des Vorjahres darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten – und muss über die Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung) beantragt werden.

Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung

Für Kinder mit einer erheblichen Behinderung gibt es die erhöhte Familienbeihilfe. Der Erhöhungsbetrag liegt bei 189,20 Euro pro Monat zusätzlich zur alters­abhängigen Grundbeihilfe. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent, der durch ein ärztliches Sachverständigengutachten festgestellt wird.

Wie wird die Familienbeihilfe ausbezahlt?

In den allermeisten Fällen läuft die Auszahlung heute automatisch: Seit der Einführung der antragslosen Familienbeihilfe erhalten Eltern die Leistung nach der Geburt eines Kindes in der Regel ohne eigenes Zutun aufs Konto überwiesen, sofern alle nötigen Daten (etwa die Geburtsurkunde) vorliegen. Die Auszahlung erfolgt monatlich durch das zuständige Finanzamt.

Sollte die antragslose Auszahlung nicht funktionieren – etwa bei Auslandsbezug oder besonderen Familienkonstellationen – kann die Familienbeihilfe über FinanzOnline oder direkt beim Finanzamt beantragt werden.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?

Anspruch besteht grundsätzlich für Eltern, die mit ihrem Kind in Österreich einen gemeinsamen Haushalt und den Lebensmittelpunkt haben. Die Familienbeihilfe wird pro Kind gewährt, unabhängig vom Einkommen der Eltern – anders als etwa der einkommensabhängige Mehrkindzuschlag. Auch für volljährige Kinder in Ausbildung bleibt der Anspruch bestehen, solange die Altersgrenze nicht überschritten ist und keine zu hohen eigenen Einkünfte erzielt werden.

Ausführliche Informationen zu Antrag und Voraussetzungen lesen Sie in unserem Ratgeber zur Familienbeihilfe für Eltern. Weitere Beiträge rund um Kinder und Erziehung finden Sie in unserer Familie-Rubrik.

Häufige Fragen zur Familienbeihilfe

Muss ich die Familienbeihilfe versteuern?

Nein. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag sind steuerfrei und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Bekomme ich Familienbeihilfe auch für ein studierendes Kind?

Ja, sofern sich das Kind in einer anerkannten Berufsausbildung befindet und die Altersgrenze (in der Regel 24 Jahre) nicht überschritten ist. Zu hohe eigene Einkünfte des Kindes können den Anspruch allerdings kürzen oder entfallen lassen.

Wird die Familienbeihilfe 2026 erhöht?

Nein. Die jährliche Anpassung an die Inflation (Valorisierung) wurde für 2026 aus budgetären Gründen ausgesetzt. Die Beträge bleiben daher auf dem Niveau von 2025.

Fazit

Die Familienbeihilfe ist und bleibt das finanzielle Rückgrat für Familien in Österreich. Auch wenn die Beträge 2026 wegen der ausgesetzten Valorisierung nicht erhöht wurden, summiert sich die Unterstützung über die Jahre beträchtlich – gerade in Kombination mit Kinderabsetzbetrag, Schulstartgeld und den Zuschlägen für mehrere Kinder. Wer unsicher ist, welche Leistungen im eigenen Fall zustehen, wendet sich am besten an das zuständige Finanzamt oder nutzt die offiziellen Rechner auf oesterreich.gv.at.

Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Auskünfte des zuständigen Finanzamts.

Mehr dazu
  1. Familienbeihilfe beantragen: Anspruch, Voraussetzungen und Ablauf
  2. Förderungen für Zwillinge und Mehrlinge in Österreich
  3. Karenz in Österreich: Modelle, Dauer und Kinderbetreuungsgeld
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